PDF Download zur PPL-A Ausbildung bei KONAIR
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PPL-A
1. PPL-A JAR/FCL erlaubt das Fliegen von in der EU zugelassenen einmotorigen Kolbenflugzeugen ohne Gewichtsbeschränkung im überwachten Luftraum von Deutschland, der Schweiz, Österreich und der übrigen EU. (Ohne Einschränkung)
2. PPL-N Ist eine nationale Lizenz (D) und erlaubt das Fliegen deutsch zugelassener 2-sitziger Kolbenflugzeuge in Deutschland, beschränkt auf eine maximale Abflugmasse von 750kg (also einerseits mit Gewichtseinschränkung und andererseits mit deutschem Sprechfunk).
CVFR
3. Mit der CVFR Ausbildung wird ihre PPL-N (D) zu einer PPL-A JAR/FCL (Zusatzausbildung).
Berechtigungen
1. Eine Klassenberechtigung 2000kg ist ein Zusatzmodul zur PPL-N und berechtigt zum Führen einmotoriger Kolbenflugzeuge bis zu einer maximalen Abflugmasse von 2000kg.
2. Die Nachtflugberechtigung berechtigt zum Führen eines Flugzeuges bei Nacht unter Einhaltung von Sichtflugbedingungen. Dazu wird der Anflug auf Nachflugplätzen geschult und die Sichtnavigation in der Nacht geübt.
3. Die CVFR- Berechtigung/ Funknavigationsmodul: Fliegen in überwachten Lufträumen mit Flugfunk. Voraussetzung für den Erwerb dieser Berechtigung ist der Besitz einer PPL-N mit Klassenberechtigung 2000kg. Mit zusätzlicher Flugerfahrung von 75 Flugstunden kann die PPL-N in eine PPL-A JAR/FCL umgeschrieben werden.
4. Funksprechzeugnis BZF I / II berechtigt zum Sprech- und Navigationsfunkdienst mit einer Bodenfunkstelle oder an Bord eines Flugzeuges, welches nach Sichtflugregeln fliegt.
4.a BZF I berechtigt Funkverkehr in englischer Sprache zu führen (für PPL-A JAR/FCL)
4.b BZF II berechtigt Funkverkehr in deutscher Sprache zu führen (für PPL-N)
Voraussetzungen für PPL-A Ausbildung
1. Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 16 Jahre. Ausstellung der Lizenz mit 17 Jahren.
2. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben.
3. Tauglichkeitszeugnis Klasse II (wird durch einen Fliegerarzt ausgestellt)
4. Ausbildungsvertrag zwischen Schule und Flugschüler
5. Kopie des Personalausweises
6. Bei Minderjährigen Bewerbern muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen.
7. Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (zuständiges Einwohnermeldeamt)
8. Beantragung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Formular)
9. Nachweis einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie Führerausweis)
10. Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formular Flugschule)
11. Schülermeldung an die Behörde (Formular Flugschule)
12. Zwei (2) Passbilder neueren Datums
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Ausbildung BWLV
Formulare unter: Ausbildung BWLV Download
Abwicklung
1. Beratungsgespräch (individuell nach Vereinbarung oder am Informations-Abend)
2. Wahl des bevorzugten Lizenztyps / resp. der Lizenzstufe (PPL-A, CVFR, NIT, Spornrad etc.)
3. Erfüllen aller gesetzl. Voraussetzungen vor Ausbildungsbeginn (Abklärungen, Bereitstellung der Auskünfte durch Aemter / Behörden) mit Unterstutzung von KONAIR (Formular)
4. Wahl des Ausbildungstyps:
=> Variante MODULAR: Start mit Theoriekurs (Klassenverbund) jeweils im Herbst/Winter, Start der Flugausbildung nach bestandener Theorieprüfung im darauffolgenden Frühjahr
=> Variante KOMPAKT: Individueller, Paralleler Start von Theorie- und Flugausbildung, Theorie- & Flugprüfung gestaffelt nebeneinander
5. Erhebung der Kosten und erstellen des Ausbildungsvertrags mit KONAIR Flugbetriebs GmbH
6. Zuteilung der Flugzeuge & Fluglehrer
7. Individuelle Termin-, Kapazitäts- & Kostenplanung
8. Ausbildungsbeginn (Auf persönliche Rahmenbedingungen wird jederzeit Rücksicht genommen !)
Theoretische Ausbildung
Entsprechend ihrer persönlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen besteht die Wahl zwischen 2 Varianten der Theorieausbildung:
1. Direktkurs an der Flugschule KONAIR (Inhalte und Umfang siehe unten). (Foto1) (Foto2) oder
2. Fernlehrgang mit der Peter's Lernsoftware (EXAM 11 PPL, EXAM 11 Flugfunk & EXAM Mentor PPL) bei der KONAIR. Diese Variante ermöglicht eine sehr individuelle und den zeitlichen Möglichkeiten des Schülers angepasste Ausbildung. (Das Lerntempo wird durch den Schüler bestimmt).
Der Zeitaufwand für den Direktkurs an der Schule beträgt incl. Sprechfunkausbildung nach den Anforderungen etwa 80 Stunden. Der Fernlehrgang (also wenn Sie nicht im Klassenverbund ständig bei KONAIR sind) ermöglicht mit Harmonisierung der Kenntnisse etwa 50% der Std. zu Hause zu lernen.
Die Ausbildung muss durch eine interne Prüfung (IP) vor der Anmeldung an die gesetzl. Theorieprüfung in Freiburg abgeschlossen werden !
Die Ausbildung erfolgt entsprechend Anhang 1 zur JAR/FCL 1.125 in folgenden Fächern:
1. Luftrecht (Teil CVFR)
2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Teil CVFR)
3. Flugleistung und Flugplanung
4. Menschliches Leistungsvermögen
5. Meteorologie
6. Navigation (Teil CVFR)
7. Betriebliche Verfahren
8. Aerodynamik
9. Sprechfunkverkehr (Teil CVFR als BZFII)
BZF I & BZF II
Sprechfunk in Englisch oder Deutsch werden auch Einzeln durchgeführt. Als Teil der PPL Ausbildung nach JAR-FCL wird die Sprechfunkausbildung in Deutsch als vorrangig behandelt. Der kommende Termin ist noch offen, wird aber koordiniert & publiziert, sobald mehr als 4 Anmeldungen eingegangen sind.
LPC (language proficiency check)
Sprechfunkprüfung in Englisch auf Level 4 für Inhaber der PPL-JAR/FCL, der CPL oder ATPL (für Deutsche Lizenzträger). Der kommende Termin ist noch offen, wird aber koordiniert & publiziert, sobald mehr als 4 Anmeldungen eingegangen sind.
Praktische Ausbildung
1. PPL-N : mindesten 30 Flugstunden, davon min. 10 Std. Alleinflug (enthaltend 5 Std. Überlandflug 270km)
2. PPL-A JAR/FCL: die Ausbildungszeit beträgt min. 45 Std., davon min. 25 Std. mit Fluglehrer und min. 10h Alleinflug, davon 5 Std. Streckenflug. (inkl CVFR)
3. CVFR: 10 Flugstunden in überwachtem Luftraum
Nach abgeschlossener Grundausbildung erfolgt ein ca. 1,5-stündiger Prüfungsflug mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde.
Zusatzausbildungen
4. NFVR Nachtflug; mindestens 5 Flugstunden mit Fluglehrer
5. Alpeneinweisung; ca. 5 Flugstunden mit Anflug von 3 Hochgebirgsflugplätzen mit Fluglehrer
6. Auslandflüge: ca. 4 Flugstunden inkl. Vorbereitung, Flugplanung, Zoll, Wetter Luftrecht etc. mit Fluglehrer
7. Erweiterung auf 2000kg; SEP classrating mit ca. 3-5 Flugstunden mit Fluglehrer
8. Pinch Hitter; ca. 1/2 Tag Theorie und ca. 2-3 Flugstunden Grundlagentraining für Partner, Mitflieger und Interessierte auf dem COPI Sitz (mit Fluglehrer)
Nach abgeschlossener Zusatzausbildung mit Fluglehrer sind Sie fähig, diese in Eigenverantwortung selber zu fliegen.
Ausbildungskosten und Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für eine PPL-A JAR-FCL Ausbildung setzen sich wie folgt zusammen:
1. Kosten für Flugunterricht (EUR 208.25 pro Flugstunde plus EUR 50.- pro Stunde für Fluglehrer, abzüglich 10% Rabatt mit Ausbildungsvertrag). Das Gesetz schreibt ein Minimumvon 35 Flugstunden vor.
2. Kosten für Theorieunterricht (EUR 899.-)
3. Kosten für Flugfunkzeugnis (EUR 289.-)
4. Nebenkosten für:
4. 1. Landegebühren (werden vor Ort direkt der Flugschule belastet oder werden bei externen Konten auf anderen Flugplätzen in der Abrechnung nachbelastet. Die Landegebühren betragen zwischen 6.- und 10.- € je Landung)
4. 2. Prüfungsgebühren für Theorie- und praktische Prüfung (EUR 280.-)
4. 3. Unterrichtsmaterialien in Theorie & Praxis (Theorie- & Praxismaterial EUR 262.-) werden durch KONAIR beschafft und werden zu Beginn des Kurses abgegeben.
4. 4. Vorabklärungs- & Bewilligungskosten sowie ärztliche Untersuchungen (ca. 320.-).
Die Kosten für das Modul CVFR setzt sich wie folgt zusammen:
1. Kosten für Flugunterricht (EUR 208.25 pro h plus EUR 50.- pro Stunde für Fluglehrer, abzüglich 10% Rabatt mit Ausbildungsvertrag). Das Gesetz schreibt ein Minimum von 10 Flugstunden vor.
2. Kosten für Theorieunterricht (EUR 489.-)
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