Start PPL-A / CVFR

postheadericon Privatpiloten-Lizenz PPL-A

 

PPL-A nach JAR/FCL

1. PPL-A JAR/FCL erlaubt das Fliegen von in der EU zugelassenen einmotorigen Kolbenflugzeugen ohne Gewichtsbeschränkung im überwachten Luftraum von Deutschland, der Schweiz, Österreich und der übrigen EU (ohne Einschränkung).

2. PPL-N Ist eine nationale Lizenz (D) und erlaubt das Fliegen deutsch zugelassener 2-sitziger Kolbenflugzeuge in Deutschland, beschränkt auf eine maximale Abflugmasse von 750kg (also einerseits mit Gewichtseinschränkung und andererseits mit deutschem Sprechfunk).

CVFR

3. Mit der CVFR Ausbildung wird ihre PPL-N (D) eine PPL-A JAR/FCL (also eine Zusatzausbildung zur EU Erweiterung).


Berechtigungen

1. Eine Klassenberechtigung 2000kg ist ein Zusatzmodul zur PPL-N und berechtigt zum Führen einmotoriger Kolbenflugzeuge bis zu einer maximalen Abflugmasse von 2000kg.

2. Die Nachtflugberechtigung berechtigt zum Führen eines Flugzeuges bei Nacht unter Einhaltung von Sichtflugbedingungen. Dazu wird der Anflug auf Nachflugplätzen geschult und die Sichtnavigation in der Nacht geübt.

3. Die CVFR-Berechtigung / Funknavigationsmodul: Fliegen in überwachten Lufträumen mit Flugfunk. Voraussetzung für den Erwerb dieser Berechtigung ist der Besitz einer PPL-N mit Klassenberechtigung 2000kg. Mit zusätzlicher Flugerfahrung von 75 Flugstunden kann die PPL-N in eine PPL-A JAR/FCL umgeschrieben werden.

4. Funksprechzeugnis BZF I / II berechtigt zum Sprech- und Navigationsfunkdienst mit einer Bodenfunkstelle oder an Bord eines Flugzeuges, welches nach Sichtflugregeln fliegt.

4.a BZF I berechtigt Funkverkehr in englischer Sprache zu führen (für PPL-A JAR/FCL)

4.b BZF II berechtigt Funkverkehr in deutscher Sprache zu führen (für PPL-N)

 
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