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Voraussetzungen für PPL-A Ausbildung

1. Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 16 Jahre. Ausstellung der Lizenz mit 17 Jahren.

2. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben.

3. Tauglichkeitszeugnis Klasse II. (wird durch einen Fliegerarzt ausgestellt)

4. Ausbildungsvertrag zwischen Schule und Flugschüler

5. Kopie des Personalausweises

6. Bei Minderjährigen Bewerbern muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen.

7. Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (zuständiges Einwohnermeldeamt)

8. Beantragung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Formular BWLV)

9. Nachweis einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie Führerausweis)

10. Erklärung über schwebende Strafverfahren.(Formular BWLV)

11. Schülermeldung an die Behörde (Formular BWLV)

12. Zwei (2) Passbilder neueren Datums

Weiterführende Informationen finden sie unter: Ausbildung BWLV 
Formulare unter: Ausbildung BWLV Download
 
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